Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
Sensebeschallung Festival, Version 1.0, 13. Februar 2026
1. Veranstalter
1.1 Der Veranstalter des Sensebeschallung Festivals ist:
SensEvents, Birchstrasse 24, 3186 Düdingen, Schweiz
1.2 SensEvents ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
1.3 Der Verein wird durch den Vorstand gemäss Statuten vertreten.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für den Erwerb von Tickets sowie für den Aufenthalt auf dem Festivalgelände. Mit dem Erwerb eines Tickets oder spätestens mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptieren die Besucher diese AGB.
3. Ticketkauf, Gültigkeit und Zutritt
3.1 Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet.
3.2 Nach Umtausch eines Tickets in ein Festivalarmband verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.3 Verlorene oder beschädigte Festivalarmbänder werden nicht ersetzt.
3.4 Das Ticket berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgelände während der offiziellen Veranstaltungszeiten. Das Verlassen und erneute Betreten des Festivalgeländes ist grundsätzlich erlaubt, kann jedoch vom Tragen einer gültigen Zutrittskennzeichnung wie beispielsweise eines Festivalarmbands abhängig gemacht werden.
3.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Tickets. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Beschädigte, kopierte oder unrechtmässig erworbene Tickets können vom Veranstalter für ungültig erklärt werden.
3.6 Tickets, die über nicht autorisierte Plattformen erworben wurden, können für ungültig erklärt werden.
3.7 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets bei Missbrauch oder unberechtigter Weitergabe für ungültig zu erklären.
3.8 Tickets werden nur im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter rückerstattet. Änderungen im Programm oder Line-up berechtigen nicht zur Rückerstattung.
3.9 Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande. Dieser berechtigt ausschliesslich zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung unter den Bedingungen dieser AGB.
4. Altersregelung, Jugendschutz und Alkohol
4.1 Der Zutritt zum Festival ist ab 16 Jahren erlaubt.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, Alterskontrollen durchzuführen und bei fehlendem oder ungenügendem Altersnachweis den Zutritt zu verweigern.
4.3 Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen der Schweiz.
4.4 Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken erfolgen gemäss den gesetzlichen Altersvorgaben. Spirituosen, Alcopops und vergleichbare alkoholische Getränke werden nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben.
4.5 Zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen können Alterskennzeichnungen wie Armbänder verwendet werden.
4.6 Die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige ist untersagt.
5. Hausrecht
5.1 Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Festivalgelände aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Personen jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern oder sie vom Festivalgelände zu verweisen, insbesondere bei Verstoss gegen diese AGB, Sicherheitsbedenken oder gesetzeswidrigem Verhalten. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Sicherheits- und Zutrittsbestimmungen
6.1 Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher mit Sicherheitskontrollen einverstanden.
6.2 Aus Sicherheitsgründen können beim Einlass Kontrollen von Personen und mitgeführten Gegenständen durchgeführt werden.
6.3 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen sowie illegalen Substanzen ist untersagt. Insbesondere verboten sind Glasbehälter, Drohnen, Laserpointer, pyrotechnische Gegenstände, Waffen sowie andere gefährliche oder störende Gegenstände.
6.4 Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen auf das Festivalgelände ist untersagt.
6.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, entsprechende Gegenstände beim Einlass abzunehmen oder den Zutritt zu verweigern.
6.6 Kommerzielle Aktivitäten, Werbung, Promotion sowie der Verkauf oder die Verteilung von Waren, Dienstleistungen oder Werbematerial sind auf dem Festivalgelände ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
6.7 Besucher sind verpflichtet, sich jederzeit gesetzeskonform zu verhalten und sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
6.8 Personen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, gegen geltende Gesetze oder diese AGB verstossen oder sich in stark alkoholisiertem oder unter Drogeneinfluss stehendem Zustand befinden, kann der Zutritt verweigert werden oder sie können ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Festivalgelände verwiesen werden.
7. Programmänderungen
7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, die Zeiten, das Line-up oder andere Bestandteile der Veranstaltung jederzeit zu ändern.
7.2 Programm- oder Line-up-Änderungen berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.
8. Absage, Verschiebung und höhere Gewalt
8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu unterbrechen, zu verschieben oder abzubrechen.
8.2 Als wichtige Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, Stromausfälle oder andere Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
8.3 Bei vollständiger Absage der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung gemäss den Bedingungen des Ticketanbieters.
8.4 Bei Unterbruch, Abbruch, Einschränkungen oder Änderungen der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8.5 Bei Abbruch oder Unterbruch der Veranstaltung nach deren Beginn besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Ticketpreises.
9. Wetterbedingungen
9.1 Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Besucher sind selbst dafür verantwortlich, sich angemessen auf die Wetterbedingungen vorzubereiten.
9.2 Wetterbedingte Einschränkungen, Unterbrüche oder Änderungen des Programms berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.
10. Haftung
10.1 Die Teilnahme am Festival erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden infolge typischer Veranstaltungsrisiken, insbesondere durch Gedränge, Stürze, unebenes Gelände, erhöhte Lautstärke oder Verhalten anderer Besucher, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Ticketanbieter, Gastronomieanbieter oder externe Dienstleister.
10.4 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig und nicht Personenschäden betreffend, ausgeschlossen.
10.5 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeitende, Hilfspersonen sowie beauftragte Dritte des Veranstalters.
10.6 Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
10.7 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen. Dies gilt auch bei Diebstahl durch Dritte.
10.8 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, verlorene Gegenstände aufzubewahren oder zurückzugeben.
10.9 Besucher sind sich bewusst, dass auf dem Festivalgelände erhöhte Lautstärken auftreten können. Der Veranstalter empfiehlt das Tragen von Gehörschutz. Eine Haftung für Hörschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.10 Besucher sind selbst verantwortlich für ihren Gesundheitszustand und ihre Teilnahmefähigkeit. Bei gesundheitlichen Problemen ist unverzüglich das Festivalpersonal zu kontaktieren.
10.11 Der Veranstalter stellt bei Bedarf medizinische Erstversorgung bereit, übernimmt jedoch keine Haftung für medizinische Behandlung durch Drittanbieter, soweit gesetzlich zulässig.
10.12 Die Haftung des Veranstalters ist auf das Vereinsvermögen des SensEvents Vereins beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
10.13 Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
11. Bereiche ausserhalb des Festivalgeländes
11.1 Das Festivalgelände wird durch den Veranstalter definiert und entsprechend gekennzeichnet.
11.2 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Aktivitäten ausserhalb des Festivalgeländes, insbesondere nicht für den Aufenthalt oder das Baden in oder an den Flüssen Sense und Saane. Das Betreten und Baden erfolgt ausschliesslich auf eigene Verantwortung.
12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
12.1 Auf dem Festivalgelände können Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte erstellt werden.
12.2 Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen sie möglicherweise erkennbar sind, für Marketing-, Kommunikations- und Dokumentationszwecke des Veranstalters verwendet werden dürfen, ohne Anspruch auf Vergütung. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Websites, sozialen Medien sowie in Print- und Online-Medien.
12.3 Besucher können der Erstellung oder Verwendung solcher Aufnahmen aus wichtigen Gründen widersprechen. In diesem Fall ist das Festivalpersonal zu informieren.
13. Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.
13.2 Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung
des Veranstalters einsehbar (www.sensebeschallung.ch/datenschutz).
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen SensEvents und den Besucherinnen und Besucher ist materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insbesondere das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18.12.1987).
15.2 Für alle aus dem Vertragsverhältnis oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von SensEvents zuständig, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.

